Artikel: Pfandleihhaus: Die häufigsten Fragen und Antworten 2021-09-21T18:18:31+02:00

Pfandleihhaus: Die häufigsten Fragen und Antworten

Lesen Sie hier, welche Objekte als Pfand in Frage kommen, wie die Werte im Pfandhaus ermittelt werden, welche Kosten entstehen, wie hoch Pfandkredite sind, wer der Eigentümer des Pfandgutes ist, wie Sie Ihren verpfändeten Wertgegenstand zurückerhalten und viele andere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen rund ums Thema Pfandhaus.

Was versteht man unter „Wertgegenständen“? Welche Gegenstände lassen sich verpfänden?

Verpfänden lässt sich im Prinzip alles, was sich zur Verwertung, also zur Versteigerung oder zum Verkauf, eignet. Ob ein Wertgegenstand als Pfand angenommen wird, entscheidet immer das jeweilige Pfandleihhaus.

Typische Wertgegenstände sind hochwertiger Schmuck, hochwertige Uhren, Edelsteine, Diamanten, echte Perlen und andere Gegenstände aus Gold oder Silber, wie z.B. Münzen, oder auch hochwertiges Markenporzellan.

Technische Geräte, wie z.B. Videokameras, Fotoapparate, DVD-Recorder, Stereoanlagen oder Fernsehgeräte, dienen heute seltener als Pfand. In manchen Pfandleihhäusern werden beispielsweise auch Autos oder Waffen beliehen.

Wer bestimmt den Wert?

Im Pfandleihhaus schätzen Fachleute den aktuellen Wert Ihrer Wertgegenstände. Maßgeblich ist der aktuelle Marktwert bzw. der mögliche Wiederverkaufswert, nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Gerade bei technischem Gerät kann der Unterschied zwischen dem von Ihnen gezahlten Kaufpreis und dem aktuellen Wert schon nach relativ kurzer Zeit erheblich sein.

Daher werden sehr gerne wertbeständige Gegenstände wie Gold- und Silber-Schmuck, hochwertige Markenuhren, Diamanten und Edelsteine beliehen. Hier spielt dann auch der Materialwert eine Rolle. Oft haben die Mitarbeiter im Pfandleihhaus Erfahrung im Schmuckhandel oder sind Juweliere, Goldschmiede, Uhrmacher, Diamantgutachter oder Edelsteinfachleute.

Welche Kosten fallen an?

Die Kosten und Gebühren für einen Pfandkredit sind gesetzlich definiert, und zwar in der Pfandleihverordnung (PfandlV). Sie sind seit 1961 nicht geändert worden. Es werden 1 % Zinsen pro Monat berechnet. Hinzu kommen Gebühren für Verwahrungs-, Abwicklungs- und Versicherungskosten. Diese sind abhängig vom jeweiligen Darlehensbetrag.

Konkret sieht die Anlage zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 der Pfandleihverordnung folgendes vor: „Für die Kosten des Geschäftsbetriebs darf der Pfandleiher höchstens fordern, vereinbaren oder sich gewähren lassen

1. eine monatliche Vergütung von

  • Euro 1,00 bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 15,00
  • Euro 1,50 bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 30,00
  • Euro 2,00 bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 50,00
  • Euro 2,50 bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 100,00
  • Euro 3,50 bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 150,00
  • Euro 4,50 bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 200,00
  • Euro 5,50 bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 250,00
  • Euro 6,50 bei einem Darlehen bis einschließlich Euro 300,00

Bei einem Darlehen, das den Betrag von 300 Euro übersteigt, unterliegt die monatliche Vergütung der freien Vereinbarung.

2. Neben der in Nummer 1 genannten monatlichen Vergütung kann für die Aufbewahrung, Pflege und Versicherung von Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern, Krafträdern mit und ohne Beiwagen, Kraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuganhängern eine tägliche Vergütung vereinbart werden.“

Wie viel Geld kann man sich im Pfandleihhaus leihen?

Das ist unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Pfandleihhaus (und selbstverständlich vom Marktwert des hinterlegten Pfandes) ab. Viele Pfandleihhäuser bieten Kurzkredite von 10 bis 100.000 Euro. Manche starten auch schon mit Krediten ab 5 Euro. Die durchschnittliche Darlehenssumme liegt typischerweise zwischen 200 und 300 Euro.

Schließt man im Pfandhaus einen Vertrag ab?

Ja, es wird ein Pfandleihvertrag geschlossen. Als Kunde müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Im Pfandleihvertrag wird die Kreditlaufzeit angegeben. Diese beträgt meist drei Monate, die gesetzliche Mindestlaufzeit. Sie werden weder zum Verwendungszweck Ihres Pfandkredites gefragt, noch werden Einkommensnachweise oder eine Schufa-Auskunft verlangt. Sie können Ihren Pfandleihvertrag auf Wunsch verlängern oder aber Ihren Pfandkredit (inklusive Zinsen und Gebühren) vorzeitig zurückzahlen. Als Kunde haften Sie ausschließlich mit dem Pfandgut.

Erhalte ich eine Quittung?

Ja, das Pfandleihhaus stellt Ihnen mit Abschluss des Pfandleihvertrages einen Pfandschein aus. Dieser muss vom Pfandleiher oder einem Bevollmächtigten unterschrieben sein und folgende Informationen enthalten:

  • laufende Nummer des Pfandleihvertrags, bei Erneuerung des Pfandleihvertrags die laufende Nummer des früheren Vertrags und des Erneuerungsvertrags,
  • Tag des Vertragsabschlusses,
  • Name und Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Verpfänders, Angaben zur Art des vorgelegten Ausweises und ausstellende Behörde,
  • Betrag und Fälligkeit des Darlehens,
  • vereinbarte Leistungen, falls diese nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pfandleihers festgelegt sind,
  • Tag der Einlösung,
  • Bezeichnung des Pfandes nach Zahl und Art sowie Unterscheidungsmerkmale, wie Maß, Fabrikmarke und -nummer,
  • bei Gold- und Silbersachen Gewicht und etwaiger Feingehaltsstempel,
  • bei Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern Art, Hersteller und Typ, amtliches Kennzeichen, Fabriknummer des Fahrgestells und des Motors, Anzahl der Ersatzreifen, Nutzlast (nur für Lastkraftwagen und Kraftfahrzeuganhänger)

Der Pfandschein muss die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pfandleihers enthalten, und alle Angaben müssen gut lesbar sein.

Tipp: Bewahren Sie Ihren Pfandschein gut auf, denn mit ihm weisen Sie Ihr Eigentum an Ihrem Pfandgut nach. Sollten Sie Ihren Pfandschein einmal verlieren, melden Sie dies gleich Ihrem Pfandleihhaus, damit dieses Ihr hinterlegtes Pfandgut mit einem Sperrvermerk versehen kann.

Wem gehört das Pfandgut während der Kreditlaufzeit?

Das Pfandgut bleibt während der gesamten Kreditlaufzeit Ihr Eigentum. Ihr Pfandschein dient Ihnen als Eigentumsnachweis.

Kann ich Wertgegenstände verpfänden, die mir nicht persönlich gehören?

Nein. Wenn Sie aber Überbringer eines Pfandgutes für einen anderen Verpfänder sind, können Sie ausschließlich mit einer schriftlichen Vollmacht dieses Verpfänders dessen Wertgegenstand verpfänden.

Wie erhalte ich mein Pfand zurück?

Sie können Ihr Pfandgut bis zum Ablauf des 4. Monats nach Kreditaufnahme jederzeit gegen Vorlage des Original-Pfandscheins und Zahlung des gewährten Darlehens zuzüglich der angefallenen Zinsen und Gebühren auslösen. Die meisten Pfandleihhäuser akzeptieren hierfür Bargeld und EC-Karten.

Wann darf mein Pfand versteigert oder verkauft werden?

Wenn Sie weder Ihr Pfandgut innerhalb der Frist auslösen noch den Pfandleihvertrag rechtzeitig verlängern, wird Ihr Pfand öffentlich versteigert. Die Verwertung des verpfändeten Wertgegenstandes darf frühestens einen Monat nach Fälligkeit erfolgen. Laut Gesetz muss die Auktion von einem unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator durchgeführt werden.

Ist das Ergebnis der Versteigerung höher als der Darlehensbetrag zuzüglich Zinsen, monatlicher Gebühren und anteiliger Veröffentlichungs- und Versteigerungskosten, wird der Überschuss an Sie ausgezahlt. Konnte der Pfandleiher den Wertgegenstand nicht in einer Auktion versteigern lassen, ist er berechtigt, diesen zu verkaufen.

Welche Arten von Pfandleihhäusern gibt es?

Im Prinzip arbeiten die meisten Pfandleihhäuser ähnlich. Der wichtigste Unterschied liegt aus Kundensicht in der zum Teil unterschiedlichen Art der Spezialisierung, denn nicht alle Pfandhäuser nehmen die gleichen Wertgegenstände an. So gibt es z.B. Pfandhäuser, die auf die Beleihung von Kraftfahrzeugen oder Waffen spezialisiert sind. Je nach Spezialisierung findet man dort die jeweiligen Experten für die Taxierung der entsprechenden Wertgegenstände.

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